Vorschularbeit Hexe Mirula

Kooperation
Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Kindergarten Sankt Bartholomäus
und der Verlässlichen Grundschule Schwagstorf

Die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule ist gesetzlicher Auftrag. Im NSchG, § 6 Abs. 1, heißt es hierzu
„Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen“.
Im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ wird dies im Einzelnen ausgeführt:

1. Um die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen, arbeitet die Grundschule mit dem Kindergarten zusammen.

Die Verlässliche Grundschule Schwagstorf und der Kindergarten Sankt Bartholomäus führen wenigstens zwei mal jährlich –
vor der Schuluntersuchung und vor den Sommerferien einen Austausch über Bildungs- und Erziehungsfragen und gemeinsame Projekte durch.

2. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf

– gegenseitige Informationen und Abstimmung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsanweisungen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche.

In regelmäßigen Abständen finden sowohl im Kindergarten als auch in der Grundschule Treffen mit dem Kindergartenteam und dem Kollegium der Grundschule statt. Hier werden gemeinsame Bildungs- und Erziehungsziele diskutiert und festgelegt.Die gemeinsamen Ziele liegen in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sowie seiner sozialen Kompetenzen.

– Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen
– regelmäßigen Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, d.h.

Austausch über elementare Kenntnisse, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Kinderdie vorschulische SprachfördermaßnahmeNach der Schulanmeldung setzen sich die die jeweiligen Erzieherinnen und die Klassenlehrerin zu einem Informationsaustausch zusammen, um die individuellen Unterschiede der Schulneulinge zu erfahren und um darauf aufbauen zu können. Es kann ein offener Austausch stattfinden, da die Eltern einer Schweigepflichtsentbindung zugestimmt haben.ein gemeinsamer Elternabend speziell für die Schulneulinge wird vor der Einschulung durchgeführt

– wechselseitige Hospitationen

Die Lehrkraft der zukünftigen Klasse 1 geht für einige Stunden in den Kindergarten, um den ersten Kontakt mit den Kindern zu knüpfen. Anschließend werden die Schulneulinge zum „Schulluftschnuppern“ an einem Vormittag vor den Sommerferien eingeladen. An diesem Tag bekommen sie einen Schulpaten, der sie bei der Eingangsphase in ihrer neuen Schule begleiten und unterstützen wird.

– gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen (Stein und Flöte, Bramsche)
– Thematische Elternabende (Schulfähigkeit, Tod und Trauer)
– gegenseitige Besuche von Kindergartengruppen (Schuldetektive nach den Herbstferien regelmäßig Besuch in Klasse 1) und Schulgruppen (Vorlesen)

Die Kinder der Klassen 1 u. 4 lesen den Kindergartenkindern regelmäßig erste Geschichten vor.Die Schulpaten spielen an einem Vormittag mit ihrem KindergartenkindDie Grundschule ermöglicht dem Kindergarten eine Stunde in der Woche in der Schule zu arbeiten, z. B. wenn die Klasse 1 Sportunterricht hat.

3. Eine enge Abstimmung zwischen Schule und Kindergarten erfolgt über:

– die Ausstattung der Schule und des Kindergartens mit Spiel- und Lernmaterialiendie
– Übernahme von Anregungen aus dem Kindergarten
– die Fortführung von Projekten
– gemeinsame Elternabende, Vorführungen…
– Festlegung des Anforderungsprofils

4. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule erfolgt im Einvernehmen mit dem Träger des Kindergartens. In die Veranstaltungen der Schule zu Fragen des Schuleintritts sollen auch Eltern einbezogen werden, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen.