Liebe Eltern,

auf diesem Weg möchten wir Sie darüber informieren, dass die Schulen vom 16.3. bis zum 18.4.2020 geschlossen bleiben.

Laut der Rundverfügung vom 13.3.2020 der niedersächsischen Landesschulbehörde ist bis dahin das Erteilen von Unterricht untersagt.

Ihre Kinder erhalten Arbeitspläne für die 2 Wochen vor den Osterferien. 

Die Verfügung sieht vor, dass für bestimmte Schüler eine Notbetreuung in der Schule vorgeben werden muss.

„Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung
in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu,
Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
 Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
 Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
 Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa
drohende Kündigung oder Verdienstausfall).“

Falls Sie einen Anspruch auf diese Betreuungsmöglichkeit haben, setzen Sie sich bitte per Mail mit mir in Verbindung.

Ich rufe Sie zurück: gs.schwagstorf@t-online.de

Viele Grüße

Monika Sander